Der Kanton und die Gemeinden haben vom Bund den Auftrag, Kantons- und Gemeindestrassen bis 2018 bezüglich Strassenlärm zu sanieren. Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV) regeln den Lärmschutz an ortsfesten Anlagen. Erste Priorität haben dabei gemäss USG Massnahmen an der Quelle, sprich Verkehrsreduktionen (verkehrslenkende und beschränkende Massnahmen), Temporeduktionen, etc.
Weitere Informationen: laermsanierungsprojekte