Der Kanton legt einen detaillierten Massnahmenplan vor, wie der Gefahr der „Toten Winkel Unfälle“ (Lastwagen/Velo) in Zukunft begegnet werden kann und welche Schutzmassnahmen in welchem Zeitrahmen flächendeckend umgesetzt werden.
Folgende Punkte sollten berücksichtigt und auf eine rasche Realisierung überprüft werden:
– Vermeidung der Kombination geradeaus und rechts bei Vorsortierungen
– Trixispiegel
– Durchgehender Strukturbelag für Velostreifen im Kreuzungsbereich
– Vorsprung der Velofahrer beim Ampelwechsel auf Grün
– Konfliktsignal (gelb blinkend) auch bei Querung von Velostreifen (nicht nur bei Querung von Fussgängerstreifen)
– Velo-Stoppsäcke, vorgezogene Velohaltebalken
– Aufklärungskampagne zum „Toten Winkel“
Weitere Informationen: auftrag-vermeidung-von-unfaellen-im-toten-winkel