Der Kanton Solothurn reicht beim Bund eine Standesinitiative ein mit dem Ziel, das Energiegesetz Artikel 15b Absatz 4 dahingehend zu revidieren, dass das ganze wirtschaftliche Potential der erneuerbaren Energien ausgeschöpft werden kann. Es ist allen wirtschaftlichen Investitionsvorhaben die gesetzliche Investitionssicherheit zu gewähren. Die gesetzliche Mengen- begrenzung beim Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion ist aufzuheben. Weiter Informationen: auftrag-standesinitiative-stopp-der-mengenbegrenzung-fuer-erneuerbare-energien